Steuertipp der Woche
Kinderbetreuung: Der Staat gibt Geld dafür!
Kinder sind toll! Zwar manchmal etwas anstrengend, aber sie bereiten ja viel Freude. Nur wenn es darum geht, den Nachwuchs zum Beispiel in einem Hort oder von einer Tagesmutter anständig betreuen zu lassen, kommt nicht immer Freude auf. Denn das kostet richtig viel Geld. Einen Teil der Betreuungskosten kann man sich aber vom Finanzamt zurückholen. Mehr dazu erfahren Sie hier von unserem Steuerexperten!


