„Wer bestellt, der bezahlt“
27.03.2015
10:00

„Wer bestellt, der bezahlt“

Zwei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer: Das mussten Wohnungssuchende bisher in der Regel als Provision zahlen, wenn ihnen ein Makler ihre neuen vier Wände vermittelte. Doch da hat die Bundesregierung jetzt einen Riegel vorgeschoben. Ab sofort (1. Juni) heißt es: „Wer bestellt, der bezahlt.“ Was die Einführung dieses sogenannten „Bestellerprinzips“ für Mieter, Vermieter und Makler bedeutet, erfahren Sie hier.