Komm, lass uns feiern – ARAG Rechtsschutzexpertin verrät, was von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch erlaubt ist und was nicht!
22.01.2024
9:38

Komm, lass uns feiern – ARAG Rechtsschutzexpertin verrät, was von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch erlaubt ist und was nicht!

Alaaf, Helau, Ahoi ! - Mit dem Straßenkarneval, in dem oft hemmungslos gefeiert wird, beginnt für viele jetzt wieder die schönste Zeit des Jahres. Aber Vorsicht: Es gibt durchaus ein paar Regeln, an die sich auch die Jecken und Narren halten müssen.