Komm, lass uns feiern – ARAG Rechtsschutzexpertin verrät, was von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch erlaubt ist und was nicht!
12.01.2026
9:00

Komm, lass uns feiern – ARAG Rechtsschutzexpertin verrät, was von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch erlaubt ist und was nicht!

Alaaf, Helau, Ahoi – oder wie man hier bei uns sagt...! Mit dem Straßenkarneval, in dem oft hemmungslos gefeiert wird, beginnt für viele bald / jetzt wieder die schönste Zeit des Jahres. Aber Vorsicht: Es gibt durchaus ein paar Regeln, an die sich auch die Jecken und Narren halten müssen.