Neues Urteil:
18.04.2017
9:00

Neues Urteil:

Je nach Job kann man heutzutage eigentlich von überall aus arbeiten, zum Beispiel von Zuhause, im sogenannten Homeoffice. Viele haben sich extra ein Arbeitszimmer eingerichtet und setzen die Kosten dafür jedes Jahr von der Steuer ab. Bisher galt: Egal, wie viele Personen ein Arbeitszimmer nutzten, es war höchstens ein Betrag von 1.250 Euro absetzbar. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs ändert das jetzt. Hier erfahren Sie mehr!